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Campingplatzordnung

Herzlich Willkommen im Freizeit- und Campingpark Thräna.

Damit alles gut funktioniert braucht´s einen Plan.

Wie überall, so gibt es auch bei uns eine Platzordnung mit Regeln und Hinweisen, ein Rahmen und Handwerkszeug für unsere Arbeit und ihren erholsamen Aufenthalt.


1. Anreise, Anmeldung und Platzwahl

Bitte auf dem Parkplatz den gekennzeichneten Wartebereich benutzen und am Eingang zur Freizeitoase / Rezeption anmelden. Für die Anmeldung benötigen wir Ihren Personalausweis oder entsprechende Dokumente.

Rezeption:

09.00-11.00 Uhr, 14.00-18.00 Uhr

Anreise Camping: 

14.00-18.00 Uhr oder nach Absprache

Anreise Mieteinheit:

15.00-18.00 Uhr oder nach Absprache

Abreise:

bis 11.00 Uhr oder gebuchte Verlängerung lt. Gebührenordnung

Die Stellplatzwahl erfolgt in Abstimmung mit dem Rezeptionsteam. Es gibt keine Befugnis, ohne Absprache mit der Rezeption einen ursprünglich gewählten Stellplatz zu wechseln.

Eine späte Abreise kann nach der Mittagsruhe bis spätestens 21.00 Uhr vereinbart werden, wenn der Platz nicht durch einen neuen Campinggast reserviert ist.  

Vorzeitige Anreise und spätere Abreise – Gebührenordnung beachten.

Das Verlängern des Aufenthaltes durch Räumen des Stellplatzes und Parken der Campingfahrzeuge auf dem Parkplatz ist nicht gestattet. Abgemeldet bedeutet, sie sind kein Campinggast mehr, haben keinen Zutritt zu den Anlagen des Campingplatzes und keinen kostenfreien Zugang zur Freizeitoase.


2. Technische Sicherheit Ihres Fahrzeuges, StVO - TÜV, Gasprüfung

Sie bestätigen, dass das Fahrzeug über einen gültigen TÜV und eine gültige Gasprüfplakette verfügt.

Im gesamten Bereich gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Es ist nur Schrittgeschwindigkeit zulässig. Kraftfahrzeuge, Anhänger etc. sind nur auf den gemieteten Stellplätzen oder dem Parkplatz vor der Anlage abzustellen. Darüber hinaus bitten wir Sie, Ihr Fahrzeug auf dem Campingplatzgelände nur zu bewegen, wenn es unbedingt erforderlich ist, gegebenenfalls zwischenzeitlich den Parkplatz zu nutzen.


3. Ruhezeiten und Rücksichtnahme

Während der Ruhezeiten 22.00 – 8.00 Uhr und 12.00 – 14.00 Uhr dürfen Fahrzeuge nicht in Betrieb genommen werden. In den Ruhezeiten nehmen wir keinen neuen Gast auf.

In dieser Zeit ist es untersagt, Zelte, Vorzelte o. ä. auf- bzw. abzubauen.

Ankommende Gäste können ihr Fahrzeug / Gespann auf dem Eingangsparkplatz parken. Späte Rückkehrer (nach 22.oo Uhr) bitten wir ebenfalls, ihre Fahrzeuge auf dem Parkplatz vor dem Campingplatz abzustellen.

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm. Radios und Fernsehgeräte sind nur im Wohnmobil oder Wohnwagen und in Zimmerlautstärke zu betreiben.

Ab 22.oo Uhr vermeiden Sie laute Gespräche und ständiges Schlagen oder Schieben der Autotüren.

Für ein geselliges Zusammensein, auch mit dem Campingnachbarn, findet sich immer ein Grund.

Hier weisen wir nochmals auf die gegenseitige Rücksichtnahme hin. Die Nachtruhe des Platzes wird immer im Vordergrund stehen, ab 22.00 Uhr „Flüstermodus“.

Familienfeiern mit Besuchern sind auf dem Campingplatz nicht gestattet.

Nach konkreten Absprachen stehen die Einrichtungen der Freizeitoase zur Verfügung. Bei Nutzung der Lagerfeuerstelle in der Freizeitoase bitten wir ab 22.oo Uhr um Ruhe, einen leisen Toilettengang und ruhigen Rückzug zum Wohnwagen / Zelt.

Besucher haben bis 21.00 Uhr die Anlage und den Parkplatz zu verlassen.

Abwasch und Müllentsorgung bitte vor 22.oo Uhr. Genießen Sie die Nachtruhe, was Sie bis jetzt nicht geschafft haben hat auch noch bis zum nächsten Morgen Zeit.


4. Sauberkeit

Auf Sauberkeit legen Sie sicherlich ebenso großen Wert wie wir. Bitte unterstützen Sie unsere diesbezüglichen Bemühungen durch Ihre Rücksichtnahme auf das Personal bei der Gebäudereinigung.

Kinder im Vorschulalter dürfen nur in Begleitung Erwachsener die sanitären Einrichtungen benutzen.

Im Sanitärgebäude und in der Küche ist das Rauchen verboten.

Beim Zugang in alle Räumlichkeiten ist auf sauberes Schuhwerk zu achten. Vor Betreten der Duschräume ist das Schuhwerk zu wechseln (nur Dusch-/Badeschuhe). Werden Dusch- / Badeschuhe im Freien oder zum Baden getragen, sind sie nicht für die Duschräume zu nutzen. Badestrandsand im Freien abputzen, bitte nicht mit unter die Dusche, ebenso keine Badesachen in der Dusche waschen.


5. Besucher

Besucher unserer Campinggäste sind vor Betreten des Platzes zur Anmeldung verpflichtet. Bitte informieren Sie Ihre Gäste über die Platz- und Gebührenordnung. Fahrzeuge Ihrer Gäste sind auf dem Parkplatz vor dem Campingplatz zu parken. Das Befahren des Campingplatzes durch Besucher ist nicht gestattet.


6. Haustiere

Campinggästen mit Hund empfehlen wir einen Stellplatz in Nähe des „Hundetores“ zum Wald.    

Gegen eine Kaution von 10,00 € erhalten Sie einen Schlüssel. Alle Haustiere sind auf dem Campingplatz anzuleinen. Aus hygienischen Gründen haben Hunde keinen Zutritt zur Campingwiese mit dem Schwimmteich.


7. Trinkwasserversorgung

Die Wasserzapfstellen sind nur zur Wasserentnahme mit einem Gefäß eingerichtet. Bitte kein Wasser laufen lassen und keine Gegenstände wie Geschirr, Grillroste, Badelatschen etc. abspülen. Die Wasserzapfstellen sind kein Kinderspielplatz.


8. Müll-, Grauwasser- und Chemietoilettenentsorgung

Wir bitten um strenge Mülltrennung an den dafür vorgesehenen Mülltonnen. Bitte beachten Sie die Hinweisschilder. Jegliches Entsorgen im Sanitärgebäude ist strengstens untersagt. Das Entsorgen von Trockentoiletteninhalten und Beuteln der Einschweißtoiletten ist im Müll strengstens untersagt.


9. Wäschewaschen

Für Ihre Wäsche stehen nach Absprache Waschmaschine und Trockner zur Verfügung. In Sanitärgebäude und Küche ist das Waschen von Bekleidung verboten. Ebenso das Mitnehmen von heißem Wasser aus dem Sanitär- oder Küchengebäude.


10. Fahrzeug- / Zeltreinigung

Das Waschen von Fahrzeugen, Wohnwagen, Zelten, Teppichen und Planen etc. ist auf dem Platz nicht gestattet. Staubsauger bitte nur außerhalb der Ruhezeiten benutzen.


11. Grillen / Lagerfeuer

Auf dem Stellplatz ist das Grillen mit einem Elektro- oder Gasgrill kein Problem. Aufgrund von bestehenden Brandschutzbestimmungen und zur Vermeidung von Belästigung durch Rauchentwicklung ist das Grillen mit Holzkohle auf dem Stellplatz verboten. Bitte nutzen Sie die dafür ausgewiesenen Grillstellen in der Freizeitoase. Sie können ihren eigenen Grill benutzen. Es stehen aber auch Holzkohlegrills für ein kleines Entgelt zur Verfügung. Sie Grillen und Genießen, wir übernehmen Reinigung und Entsorgung der Grillkohle.

Die Nutzung der Lagerfeuerstelle ist anzumelden. Für das Lagerfeuer kann trockenes Holz kostenpflichtig erworben werden. Sammelholz aus dem Wald darf nicht verbrannt werden. Rauchentwicklung ist unbedingt zu vermeiden und hat bei Nichtbeachtung eine Kontrolle der Feuerwehr / des Ordnungsamtes zur Folge, da die umliegenden Wälder aufgrund der hohen Brandgefahr in den Sommermonaten videoüberwacht werden. Dafür entstehende hohe Kosten trägt der Verursacher.


12. Baden im Teich, Spiel und Sport

Die Benutzung des Naturteiches erfolgt auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung. Der Zugang erfolgt nur über den Sandabschnitt. Kinder nur unter Aufsicht. Das Befahren mit Schlauchbooten, Stehpaddeln oder ähnlichem ist strengstens untersagt. Wir bitten, im Teich und dem Sandbereich keine Grabungen mit Schaufeln etc. vorzunehmen. Stehende Wasserpfützen im Sandbereich können den Teich verunreinigen.

Spiel- und Sportgeräte können gegen eine Kaution ausgeliehen werden. Tischtennisplatte und Spieltische befinden sich in der Freizeitoase. Gegen Kaution oder zum Kauf erhalten sie Tischtennisschläger. Die Bauern-Gaudi-Golfanlage kann gebucht werden. Zwischen den Wohnwagen und auf den Wegen sind Ballspiele nicht gestattet. Dafür steht die Freifläche mit den Fußballtoren neben dem Naturteich zur Verfügung.


13. Zugang zur Freizeitoase mit Spielplatz, Streichelgehege etc.

Camper haben während der Öffnungszeiten freien Zugang zur Freizeitoase. Kinder haben nur in Begleitung eines Erwachsenen Zutritt. Der Spielplatz kann auch in der Mittagsruhe genutzt werden, um den anderen Gästen des Campingplatzes die Ruhe zu garantieren.. Wir übernehmen keine Aufsicht und Haftung. Bei beginnender Dunkelheit ist die Freizeitoase zu verlassen und wird während der Nachtruhe abgeschlossen.


14. Brötchenservice, Grundversorgung mit Lebensmitteln

In der Hauptsaison (Mai bis August) bieten wir Ihnen Brötchenservice an. Wir bitten um Bestellung am Vortag bis 15.00 Uhr.

  • Abholung ist ab 8.15 Uhr in der Wiesenhütte möglich.
  • Frühstückskaffee zum Mitnehmen kann mitbestellt werden.
  • Frühstück wird ab 9.00 Uhr angeboten, Bestellung am Vortag.
  • An Sonn- und Feiertagen gönnen wir unserem Bäcker seine wohlverdiente Freizeit und bitten, entsprechend vorzusorgen.


15. Gewerblicher Handel und Werbeveranstaltungen

Der Freizeit- und Campingpark Thräna ist eine touristische Anlage und keine Wohnanlage für Personen, die offensichtlich nicht den Campingplatz im herkömmlichen, touristischen Sinne nutzen. Gewerblicher Handel und Werbeveranstaltungen jeglicher Art durch Campinggäste auf dem Platz oder vom Platz aus sind untersagt und haben einen Platzverweis zur Folge.


16. Umgang mit der Natur

Bäume, Hecken und Grünflächen werden durch Mitarbeiter des Platzes gepflegt. Das Entfernen von Ästen und andere grobe Veränderungen bitten wir zu unterlassen. Probleme bitte melden, wir kümmern uns umgehend darum.


17. Abreise

Die Abreise erfolgt bis 11.00 Uhr. Bitte hinterlassen Sie den Stellplatz sauber. Sollte Ihr Platz noch keine Folgereservierung haben, kann eine spätere Abreise vereinbart werden. Die Verlängerung ist kostenpflichtig.

Mieteinheiten sind bis 10.30 Uhr zu übergeben. Auch hier bitten wir, Müll vorher zu entsorgen.


18. Hausrecht

Mitarbeiter des Platzes sind berechtigt, das Hausrecht auszuüben. Es können die Aufnahme von Personen verweigert oder Gäste vom Platz verwiesen werden, wenn dies für erforderlich gehalten wird. Platzverweis erfolgt bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Campingplatzordnung sowie Beschädigungen jeglicher Art.


19. Haftung

Die Platzverwaltung / der Inhaber haften nicht für Körperschäden, für Schäden und Verlust von Eigentum und Besitz des Campinggastes oder deren Besucher.


20. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen der Campingplatzordnung  ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die vollständige oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

Wir freuen uns, dass Sie unsere Gäste sind.

Wir beantworten gerne weitere Fragen und sind für zielführende Hinweise dankbar.

Ihre Familie Mitschke und Mitarbeiter

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